KfW / BAFA
Im Zusammenhang mit den Klimabeschlüssen der Bundesregierung sieht das Finanzierungsprogramm der KfW mit Wirkung ab 01.01.2020 zahlreiche wichtige Änderungen für die Anpassungen der Heizungsförderung vor. Betroffen sind die Bereiche Wohnungswirtschaft, kommunale wie auch soziale Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, KfW-Effizienzhäuser und -programme, Investitionszuschüsses sowie das IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren -, Anpassung der Merkblätter an den Antragsprozess BDO.
Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen:
- Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)
- Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
- IKU - Energieeffizient Sanieren (219)
- KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Sanieren (278)
- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Anpassungen der Heizungsförderung bei KfW-Effizienhäusern/-gebäuden:
- Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153)
- IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (219/220)
- KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und
- Sanieren (276, 277)
- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Für alle Anlagen gilt auch 2020 als Förderbedingung, dass ein hydraulischer Abgleich fachgerecht durchgeführt und nachgewiesen wird.
VdZ Formular
ZVPLAN erleichtert die fördergerechte Dokumentation des hydraulischen Abgleichs mit den relevanten Daten. Zur Dokumentation gehören auch die ausgefüllten VdZ-Formblätter.